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Haftpflichtversicherung
Eine sehr wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. In sie integrieren kann man auch eine Haftpflichtversicherung für Mieter. Generell gilt diese dann bei jeden Mietvertrag.
Hat man als Mieter einen Schaden verursacht, so hat man für die beschädigte Mietsache gerade zu stehen, sofern der Schaden dabei über eine durchschnittliche Abnutzung hinaus geht. Eine Haftpflichtversicherung in dieser Form springt dabei nicht nur ein, wenn es zum Beispiel zu einem Wasserrohrbruch gekommen ist. Vielmehr tritt diese Versicherung auch ein, wenn zum Beispiel beim Auszug bei der Wohnungsabnahme ein Loch im Parkett, oder eine gesprungene Bodenfliese entdeckt wird.
Die private Haftpflichtversicherung springt dabei auch in einem solchen Fall ein und sorgt für Ersatz.
Automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer selbst, auch dessen Ehegatte, sowie dessen minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind nur dann noch mitversichert, wenn sie noch in der Schulausbildung sind, oder aber einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung.
Hat man als Versicherungsnehmer einen Lebenspartner, der im gleichen Haushalt wohnt, so kann man diesen ebenfalls in die Haftpflichtversicherung in den versicherten Personenkreis mit einschließen. Darüber hinaus mitversichert sind alle Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind, wie zum Beispiel ein Kindermädchen, oder eine Haushälterin, oder ein Gärtner. Darüber hinaus schließt eine derartige Versicherung auch im Haushalt lebende sonstige Verwandte, wie zum Beispiel die Mutter des Versicherungsnehmers in den versicherten Personenkreis mit ein.
Eine private Haftpflichtversicherung greift nicht bei Schäden, welche durch Gäste, oder aber durch Untermieter verursacht wurden. In derartigen Schadensfällen haftet zunächst der Hauptmieter. Der Versicherungsumfang bei einer Mieterhaftpflichtversicherung erstreckt sich dabei auf die zu Wohnzwecken angemieteten Räume.
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